j. Gegenwärtige Betroffenheit
k. Unmittelbare Betroffenheit / allgemeine Bedeutung
l. Beschwerdefrist
m. Ergebnis Zulässigkeit
II.
Begründetheit
1. Passive Wahlrechtsgleichheit
a. Maßstab
(1) Einbettung ins Wahlrecht
(2) Ausschluss von einer Vorliste
(3) Drohender vollständiger Ausschluss von Listenkandidatur /
Auslegung der Rechtsfolge
aa. Auslegungsbedürftigkeit: Zulässigkeit eines
nichtparitätischen Listenendes?
bb. Auslegung: Unzulässigkeit eines
nichtparitätischen Listenendes
cc. Auslegungsbedürftigkeit: Neubildung der Liste
dd. Auslegung: Neubildung der Liste
ee. keine Unklarheit bzgl. ursprünglicher Listenbildung
Auslegungsergebnis
(4) Zugangsmöglichkeit zu beiden Vorlisten für
Personen des dritten Geschlechts
c. Legitimation
(1) Keine Legitimation mittels Art. 22 Abs. 5 LV
aa. Keine hinreichend konkrete Grundlage
bb. Demokratieprinzip erlaubt die Regelungen nicht
aaa. Prüfungsumfang des Verfassungsgerichts
nicht beschränkt
bbb. Ausgestaltungsspielraum überschritten
(i)
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b. Beeinträchtigung
ff.
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Keine Konkretisierung der
Wahlrechtsgleichheit
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